Satzung des Familien-Sportbundes Minden e. V. - § 5 Mitgliedschaft und Stimmrecht

§ 5 Mitgliedschaft und Stimmrecht

  1. Mitglied im Familien-Sportbund Minden e.V. kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich zur Anerkennung der Satzung und bestehender Ordnungen verpflichtet.
  2. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern (Vollmitgliedern), Jugendmitgliedern, außerordentlichen Mitgliedern (Fördermitgliedern).
  3. Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die sich im Sinne des Vereinszwecks aktiv betätigen.
  4. Jugendmitglieder sind Kinder und Jugendliche der Vereinsmitglieder sowie jugendliche Einzelmitglieder.
  5. Außerordentliche Mitglieder sind passive Mitglieder, die lediglich durch Beitragszahlungen die Vereinsziele fördern und Sportmitglieder, die für eine vorübergehende Zeit lediglich ein bestimmtes Vereinsziel unterstützen.
  6. Kurzzeit- oder Tagesmitgliedschaften (Gastmitglieder) sind für einen begrenzten Zeitraum erwerbbar. Sie verlieren nach dem vereinbarten Terminablauf ohne weitere Kündigung ihre Gültigkeit und begründen kein Stimmrecht. Sie verpflichten aber zur Beachtung der Satzung und Ordnungen des Vereins.
  7. Alle Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind stimmberechtigt.
  8. Das Stimmrecht eines Mitgliedes ruht, wenn es sich mit den Beitragszahlungen im Verzug befindet.
  9. Ein Mitglied kann das Ruhen seiner Mitgliedschaft schriftlich unter Angabe von Gründen beim Vorstand beantragen. Während des Ruhens der Mitgliedschaft sind die Mitgliedsrechte und Mitgliedspflichten ausgesetzt.

FSB - Termine

Samstag, 01. Juli 2023, 10:00 Uhr Abnahme des Deutschen Sportabzeichens
Samstag, 22. Juli 2023, 10:00 Uhr Boule Turnier FSG NW e. V.
Samstag, 19. August 2023, 10:00 Uhr Abnahme des Deutschen Sportabzeichens